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MS Campus


Microsoft Landeslizenzvertrag

Die RWTH hat mit der Firma Microsoft einen Vertrag abgeschlossen, über den die Einrichtungen der RWTH Microsoft Lizenzen des Desktop Campus Paketes für die Vertragslaufzeit vom 02.07.2010 bis zum 30.06.2014 anmieten können.

 

Ziele des Vertrages

Die Ziele des Vertrages sind eine nach außen hin korrekte Lizenzierung der Arbeitsplätze der RWTH im Bereich der Standardsoftware. Außerdem wird durch den Abschluss des Vertrages eine homogene Arbeitsplatz-Plattform gefördert, was verbesserten Support zur Folge hat. Durch die Beifügung von Microsoft Office ist ein zusätzlich ein leichterer Dokumentenaustausch, sowohl RWTH-intern als auch mit Industriepartnern, möglich. Die Möglichkeit stets die neuesten Versionen einsetzen zu können garantiert auch einen technischen Vorsprung.

Weiterhin steigt die Anzahl der Windows-basierten Dienste (z.B. Active Directories, Exchange) erheblich innerhalb der RWTH. Damit einher geht ein steigender Bedarf an Client Access Licenses (CALs).

Die "Missionierung" ist ausdrücklich KEIN Ziel des Vertrages.

 

Inhalt

Folgende Produkte sind im Microsoft Landeslizenzvertrag enthalten:

- Windows Upgrade Lizenz (Windows 7 Enterprise und Vorgängerprodukte)
- Office ProPlus 2010 für Windows und Vorgängerprodukte und Office 2008 für Mac
- Core CAL für Zugriff auf:
    - Windows Server Standard
    - Exchange Standard
    - Sharepoint Standard

Alle weiteren Produkte und insbesondere die Serverprodukte selbst sind nicht Teil der Landeslizenz und müssen nach wie vor über das Softwareportal erworben werden.

Betriebskonzept

Alle Upgrades erhalten Sie während der Vertragslaufzeit dann direkt über den Softwareserver der RWTH.

 

Neben der Beschaffung der Hardware im Hardwareportal ist es daher notwendig im Softwareportal eine entsprechende Lizenz zu beschaffen. Das Rechen- und Kommunikationszentrum stellt Ihnen sodann ein Downloadangebot oder, wenn gewünscht, ein Installationsmedium bereit. Alle Upgrades erhalten Sie dann während der Vertragslaufzeit direkt über den Softwareserver der RWTH.

In jedem Falle erfolgt die Aktivierung der Produkte nicht mehr über individuelle Lizenzschlüssel, sondern über das Netzwerk mittels des Aktivierungsservers im Rechen- und Kommunikationszentrum. Eine Beschaffung der o.g. Microsoftlizenzen außerhalb des Landeslizenzvertrages ist nicht mehr gestattet.

Für Linux-Systeme werden nur Client Access Lizenzen (CALs) benötigt. Bei Linux-Systemen wird keine Software installiert.

Für MAC-Systeme wird MS Office für MAC zur Installation bereitgestellt.

Preisgestaltung

Für neu beschaffte Rechner gelten die folgenden Konditionen:

Aufschlag für Windows-PCs (Betriebssystem und MS Office, Core CALs) 95 Euro
Aufschlag für Macintosh (MS Office für MAC, CoreCAL) 55 Euro (Kooperation mit CAAD)
Aufschlag für Linux-PCs (CoreCAL) 10 Euro

Lizenz-Upgrade

Vorhandene Arbeitsplatzsysteme und Laptops können weiterhin problemlos mit dem vorhandenen Softwareprodukten genutzt werden. Diese Rechner bleiben unberührt. Soll ein vorhandenes System jedoch von dem Landeslizenzvertrag und der damit verbundenen Upgrademöglichkeit profitieren oder ein Lizenzupgrade auf eine neuere Version von Windows oder Office gewünscht sein, muss für ein vorhandenes System einmalig folgender Aufschlag gezahlt werden:

Aufschlag für Windows-PCs 50 Euro
Aufschlag für Macintosh 30 Euro

Welche Rechner sind im Campusvertrag enthalten

Alle Arbeitsplatzrechner der RWTH Aachen inkl. der PC-Pools, sofern für diese eine Windows Basislizenz vorhanden ist

Folgende Basislizenzen sind qualifiziert:

Windows 7(Prof. Ultimate, Home, Premium, Home Basic) OEM Lizenzen gelten als Basislizenz und sind Upgradefähig
Ohne eine OEM Version oder eine vergleichbare Basislizenz, darf kein Rechner mit einer Campuslizenz betrieben werden


Windows Vista (Business, Ultimate, Home Premium, Home Basic )
Windows XP(Prof. XP Home Edition)
Windows 2000 Prof.
Windows NT Workstation 4.0
Windows 98(inkl. SE)


Rechner ohne gültige Basislizenz sind nicht berechtigt ein Lizenz-Upgrade durchzuführen, sondern müssen wie neu beschaffte Rechner gehandhabt werden.

Im Anschluss erhält jeder Rechner ein Upgraderecht auf neue Versionen der Produkte während der Vertragslaufzeit. Die Bestellung erfolgt in diesem Fall über das Softwareportal. Das Rechen- und Kommunikationszentrum stellt sodann ein Downloadangebot bereit. Alle Upgrades erhalten Sie dann während der Vertragslaufzeit direkt über den Softwareserver der RWTH.

 

Darf ich Software aus dem Campusvertrag auf meinem privaten PC installieren

Sie dürfen die Software auf Ihrem privaten PC installieren und ausschließlich zu dienstlichen Zwecken nutzen

 

MS Landeslizenzvertrag vs. MSDNAA

Die bereits im Vorfeld in der RWTH abgeschlossenen MSDNAA-Verträge können den MS Landeslizenzvertrag nicht ersetzen, sondern lediglich unterstützen. Der Einsatz der MSDNAA-Lizenzen ist sehr eingeschränkt, sodass damit nur ein kleiner Anteil der Rechner betrieben werden darf. MSDNAA-Lizenzen sind an eine Person (!) gebunden und auch nur für bestimmte Einsatzzwecke freigegeben. Allen diesen Einschränkungen unterliegt der MS Landeslizenzvertrag nicht.

 

Nutzerunterstützung

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das RZ-ServiceDesk:
Email: servicedesk@rz.rwth-aachen.de
Tel: 0241/80-24680

 


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